Sekundarschulmodell

Wir führen an unserer Sekundarschule die zwei Abteilungen A und B und in den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch drei Anforderungsstufen. Unabhängig von ihrer Abteilungszuteilung zu A oder B können Schülerinnen und Schüler in diesen drei Fächern in die Anforderungsstufe I, II oder III eingeteilt werden. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden von Schulischen Heilpädagogen unterstützt und besuchen eventuell einzelne Lektionen in der IF (Integrative Förderung).

Das Schulmodell der Sekundarschule Wehntal

Unabhängig von ihrer Abteilungszuteilung werden Schülerinnen und Schüler in den drei Fächern Mathematik, Französisch und Englisch in die Anforderungsstufe I, II oder III eingeteilt.

Übertritt / Einstufung

Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe und die damit verbundene Zuteilung zu einer der Abteilungen erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung und eines Entscheids anlässlich eines Gesprächs zwischen der Klassenlehrperson der Primarstufe und den Eltern.  

Die Zuteilung zu einer der Anforderungsstufen in den Fächern Mathematik, Französisch und Englisch erfolgt nur aufgrund der Leistungsbeurteilung im entsprechenden Fach, aber nach dem selben Verfahren.  

Umstufungen (Wechsel der Abteilung und der Anforderungsstufe)

In der ersten Klasse der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung an drei Terminen (Ende November, Mitte April, Anfang Schuljahr), in den übrigen Klassen an zwei Terminen (Ende Januar, Anfang Schuljahr) erfolgen. Ein solcher Wechsel ist sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in der Abteilung oder einer Anforderungsstufe über längere Zeit unter- oder überfordert ist. Alle Beteiligten haben das Recht, entsprechende Anträge zu stellen. Der Entscheid liegt bei der Schulkonferenz.

Eine Wiederholung der gleichen Klasse ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Grundsatz

Sowohl Einstufungen als auch Umstufungen erfolgen gesprächsorientiert aufgrund einer Gesamtbeurteilung.

Übertritt in die Berufsausbildungen und Mittelschulen

An die Sekundarstufe schliessen Berufsausbildungen (Lehren, Berufsschulen, Berufsmittelschulen) an. Zu den Aufnahmeprüfungen der Berufsmittelschulen werden die Schülerinnen und Schüler beider Abteilungen zugelassen.

Die Aufnahme an einer Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt. Dazu liegt auch ein Bildungsratsbeschluss vor. Weitere Informationen finden Sie beim Volksschulamt, beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie auf der Seite der Zentralen Aufnahmeprüfung.